(1) Der DGNN-Vorstand beschließt die Bildung einer Findungskommission, bestehend aus den 2 vormaligen DGNN-Vorsitzenden und dem/der aktuellen DGNN-Vorsitzenden sowie 3 weiteren DGNN-Mitgliedern unter Berücksichtigung der Gruppe der Ober-/Fachärzte/innen und der Gruppe der Weiterbildungsassistenten/innen.

(2) Folgende Voraussetzungen sollten Vorsitzende sowie die weiteren Vorstandsmitglieder des DGNN-Vorstandes erfüllen:

  • Mitgliedschaft in der DGNN
  • Mitgliedschaft im Berufsverband Pathologie wünschenswert
  • Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie
  • Eingehende Leitungserfahrung, z.B. in der Leitung eines Instituts, einer Abteilung oder zumindest eines eigenständigen Bereiches
  • Erfahrung mit übergeordneten koordinativen Funktionen, z.B. Koordination von Forschungsverbundprojekten, oder anderen akademischen Funktionen, z.B. in der universitären Selbstverwaltung, in Förderorganisationen, Berufsverbänden oder in Fachgesellschaften
  • Überfachliche Aktivitäten und Sichtbarkeit
  • Motivation, Bereitschaft und zeitliche Verfügbarkeit für die Tätigkeit

 

(3) Die Findungskommission sucht anhand der unter (2) genannten Kriterien nach folgenden Verfahrensregeln einen oder mehrere Kandidaten/innen für die jeweiligen DGNN-Vorstandsämter:

  • Die Findungskommission wählt in einer konstituierenden Sitzung einen Sprecher/eine Sprecherin zur Koordination des jeweiligen Verfahrens.
  • Die Findungskommission spricht gezielt Kandidaten/innen an.
  • Es erfolgt weiterhin eine DGNN-weite Ausschreibung auf der DGNN Homepage mit der Möglichkeit für Vorschläge.
  • Es besteht die Möglichkeit der Selbstbewerbung.
  • Die Findungskommission erarbeitet Vorschläge für alle auf der Mitgliederversammlung anstehenden Wahlen von Vorstandsmitgliedern.
  • Die Findungskommission sollte einvernehmliche Empfehlungen anstreben; sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, entscheidet die einfache Mehrheit.
  • Die Kommission stellt sicher, dass die vorgeschlagenen Kandidaten / Kandidatinnen ihre Bereitschaft erklärt haben, das jeweilige Amt zu übernehmen.
  • Der konsentierte Vorschlag der Findungskommission wird über den DGNN-Vorstand mit der Einladung zur Mitgliederversammlung (mindestens 4 Wochen vor MV) an die Mitglieder der DGNN übermittelt. Die Kandidaten/Kandidatinnen stellen sich auf der DGNN-Mitgliederversammlung mit ihrem Programm für die nächste Amtsperiode vor.
  • Die Vorschläge sind nicht bindend, d.h. auf der MV können von den Mitgliedern weitere Wahlvorschläge gemacht werden.

 

Die Dauer der Mitgliedschaft für die drei Mitglieder, die nicht Vorsitzende waren/sind beträgt 3 Jahre. Danach schlägt die Kommission der MV die Nachfolger vor. Eine Verlängerung ist nicht möglich