(1) Der DGNN-Vorstand beschließt die Bildung einer Findungskommission, bestehend aus den 2 vormaligen DGNN-Vorsitzenden und dem/der aktuellen DGNN-Vorsitzenden sowie 3 weiteren DGNN-Mitgliedern unter Berücksichtigung der Gruppe der Ober-/Fachärzte/innen und der Gruppe der Weiterbildungsassistenten/innen.
(2) Folgende Voraussetzungen sollten Vorsitzende sowie die weiteren Vorstandsmitglieder des DGNN-Vorstandes erfüllen:
- Mitgliedschaft in der DGNN
- Mitgliedschaft im Berufsverband Pathologie wünschenswert
- Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie
- Eingehende Leitungserfahrung, z.B. in der Leitung eines Instituts, einer Abteilung oder zumindest eines eigenständigen Bereiches
- Erfahrung mit übergeordneten koordinativen Funktionen, z.B. Koordination von Forschungsverbundprojekten, oder anderen akademischen Funktionen, z.B. in der universitären Selbstverwaltung, in Förderorganisationen, Berufsverbänden oder in Fachgesellschaften
- Überfachliche Aktivitäten und Sichtbarkeit
- Motivation, Bereitschaft und zeitliche Verfügbarkeit für die Tätigkeit
(3) Die Findungskommission sucht anhand der unter (2) genannten Kriterien nach folgenden Verfahrensregeln einen oder mehrere Kandidaten/innen für die jeweiligen DGNN-Vorstandsämter:
- Die Findungskommission wählt in einer konstituierenden Sitzung einen Sprecher/eine Sprecherin zur Koordination des jeweiligen Verfahrens.
- Die Findungskommission spricht gezielt Kandidaten/innen an.
- Es erfolgt weiterhin eine DGNN-weite Ausschreibung auf der DGNN Homepage mit der Möglichkeit für Vorschläge.
- Es besteht die Möglichkeit der Selbstbewerbung.
- Die Findungskommission erarbeitet Vorschläge für alle auf der Mitgliederversammlung anstehenden Wahlen von Vorstandsmitgliedern.
- Die Findungskommission sollte einvernehmliche Empfehlungen anstreben; sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, entscheidet die einfache Mehrheit.
- Die Kommission stellt sicher, dass die vorgeschlagenen Kandidaten / Kandidatinnen ihre Bereitschaft erklärt haben, das jeweilige Amt zu übernehmen.
- Der konsentierte Vorschlag der Findungskommission wird über den DGNN-Vorstand mit der Einladung zur Mitgliederversammlung (mindestens 4 Wochen vor MV) an die Mitglieder der DGNN übermittelt. Die Kandidaten/Kandidatinnen stellen sich auf der DGNN-Mitgliederversammlung mit ihrem Programm für die nächste Amtsperiode vor.
- Die Vorschläge sind nicht bindend, d.h. auf der MV können von den Mitgliedern weitere Wahlvorschläge gemacht werden.
Die Dauer der Mitgliedschaft für die drei Mitglieder, die nicht Vorsitzende waren/sind beträgt 3 Jahre. Danach schlägt die Kommission der MV die Nachfolger vor. Eine Verlängerung ist nicht möglich